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WENN ES MAL GEKRACHT HAT.....

  • ... sollten sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen
  • ... sollten Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung von der Wahrnehmung Ihrer Rechte abhalten lassen
  • ... sollten Sie sich nicht ungeprüft für Ihre Ansprüche von der Versicherung des Schädigers abfinden lassen

DAHER..... FRAGEN SIE UNS.... WIR HELFEN IHNEN WEITER

Die Rechtsanwälte

Helmut Gebhardt und Stephan Geyer unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Schauen Sie sich gleich einmal die wichtigsten
Tipps zur Unfallregulierung_2020 an.

Bedenken Sie:
die Versicherung des Unfallgegners kann nicht Ihr "Freund" sein, denn deren Interessenlage ist eine ganz andere, als die Ihrige.
Versicherungen versuchen stets die Regulierungsbeträge so gering wie möglich zuhalten. Damit sparen die Versicherer jährlich
immense Summen an Geld, wahrscheinlich mehrere Millionen Euro.

Es gibt keinen "rechtlich einfach gelagerten" Verkehrsunfall mehr. Anwaltskosten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten
(vergl.
Urteil AG Kassel vom 16.09.2015 Az. 431 C 4112_14)

Auch Auslandsunfälle können außergerichtlich und gerichtlich in Deutschland geltend gemacht werden gemäß
den
4-KH Richtlinien zur außergerichtlichen und gerichtlichen Regulierung von Auslands-Unfälle